Die BR155, im Jahr 2003, in der Werkstatt. Hier wurde in einer AdHok-Maßname, bei der gesamten Baureihe, alle Achsen mit Ultraschall geprüft. Man hatte zuvor vereinzelt Risse im Wellenschaft gefunden. Das Eisenbahnbundesamt (EBA) hatte die DB dazu "verdonnert", diese Reihenuntersuchung durchzuführen. Das oberste Kontrollorgan für den Schienenverkehr ist gesetzlich verpflichtet so zu handeln. Wenn es um Sicherheit verstehen diese keinen Spaß. Und - mit recht. Auch wir sind ja jeden Tag dafür da Schäden zu beheben und wenn möglich, noch bevor sie sich vergrößern, schon vorher zu finden.

Dank der schnellen und kompetenten Hilfe vom Amt für Forschung und Technologie aus Minden ging alles gut über die Bühne. Sie waren mit Prüfequipment und Know-How mit im Boot.



Letzte Änderung am Sonntag, 7. August 2011 um 19:19:39 Uhr.

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